Allgemeine Gechäftsbedingungen (Mietbedingungen)
MIETBEDINGUNGEN
1. Vertragsparteien
Der Mietvertrag (bestehend aus Mietanmeldung und Mietzeitraumbestätigung) wird ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. “Christa & Walter Grasses für Chriswalt Inc.-” als direkter Eigentümer.
2. Abschluß des Mietvertrages
Mit Eingang der Mietanmeldung, per Fax , Email oder per Post, ist der Mietantrag/Mietvertrag für den Mieter bindend. Nach Aushändigung der Mietzeitraumbestätigung durch den Vermieter an den Mieter ist der Mietvertrag für den Vermieter zustande gekommen und die gemietete Ferienimmobilie für den Mieter reserviert. Dabei ist der Mietvertrag ein eigenständiger Vertrag, der rechtlich völlig selbständig ist. Er ist in keiner Weise mit sonstigen Leistungen, wie z.B. Reiseversicherung oder Flugtickets verbunden.
3. Nebenkosten
Anfallende Nebenkosten, die nicht im Mietpreis enthalten sind , werden separat erhoben. Kosten für die Endreinigung, und evtl. Bootseinweisung und Abnahme des Bootes sind vor Ort direkt an die Verwaltung zu zahlen. Entstehende Kosten durch Stromverbrauch, Telefon- und Faxgebühren, Internetnutzung werden mit der Kaution verrechnet.
4. Kaution
Die im Mietvertragsantrag genannte Kaution ist zusammen mit den Mietkosten und den Steuern gem. den Bedingungen des Vertrages zu bezahlen und wird ca. 6-8 Wochen nach Beendigung der Mietzeit abgerechnet. Die Kaution ist vorgesehen zur Abgeltung der unter Punkt 3. anfallenden Nebenkosten und durch den Mieter evtl. entstandene Schäden. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere, berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus.
5. Zahlungen
Die in Rechnung gestellte Anzahlung in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mietvertragsbestätigung fällig und auf das genannte Konto zu überweisen bzw. mit Euro-Verrechnungsscheck zu bezahlen. Der verbleibende, restliche Rechnungsbetrag ist vom Mieter bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn an den Vermieter zu zahlen. Um mehr als 10 Tage verspätet (durch den Mieter verschuldet) eingehende Zahlungen gelten als Rücktritt seitens des Mieters mit allen Folgen, die sich nach den Bedingungen für den Fall eines Rücktritts ergeben.
6. An- und Abreise.
Das Mietobjekt sollte am Anreisetag zwischen 16.00 und 20.00 Uhr übernommen und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zurückgegeben werden. Sollten andere An- und Abreisezeiten gewünscht werden, so bedarf dies der entsprechenden gesonderten Vereinbarung im Mietvertrag. Für die Rückgabe des Mietobjektes vereinbart der Mieter 3 Tage vor dem Abreisetag einen Übergabetermin mit dem Beauftragten vor Ort.
7. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
8. Sorgfaltspflicht und Schäden
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden oder Mängel dem Eigentümer oder seinem Beauftragten vor Ort unverzüglich zu melden. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Diese Schäden werden wertmäßig erfaßt und mit der Kaution verrechnet, sofern sie nicht mit dem Beauftragten vor Ort verrechnet wurden. Die Kaution übersteigende Beträge werden vom Mieter übernommen und unverzüglich überwiesen. Er haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung.
9. Beanstandungen
Alle Beanstandungen in Bezug auf die angemieteten Räume richten sich gegen den Vermieter (Eigentümer). Die Beanstandungen sind dem Beauftragten vor Ort, sowie dem Vermieter unverzüglich (per Fax) zu melden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht schriftlich und unverzüglich am Ort des Objektes vorgebracht werden, sind ausgeschlossen. Bei Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist zu deren Beseitigung einzuräumen.
10. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder beweglichen Sachen. Ausdrücklich verweist Vermieter auf die Aufsichtspflicht der Eltern bei mitreisenden Kindern. Dies gilt für den gesamten Bereich der angemieteten Immobilie und ganz speziell für den Poolbereich. Der Mieter kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängel nur verlangen, wenn der Vermieter diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhe, Streik, Seuchen, Naturereignisse oder Ungezieferplage sind ausgeschlossen. Ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle, Lärm durch Nachbarn oder gelegentlichem Ausfall der Strom- und Wasserversorgung. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter, so daß in keinem Fall das Reisericht Anwendung findet.
11. Wohnrecht
Nur angemeldete Personen haben das Recht, das Ferienhaus zu bewohnen. Werden in dem Ferienhaus nicht angemeldete und dort nächtigende Personen angetroffen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eventuell notwendig werdende Einzelübernachtungen (z.B. kurzfristiger Besuch) müssen dem Beauftragten vor Ort gemeldet werden.
12.Rücktritt
Bei einem eventuellen Mietrücktritt der/des Mieter(s) wird der vereinbarte Mietpreis dann fällig, wenn es nicht gelingt das Haus zum angemieteten Termin vollständig anderweitig zu vermieten. Bei einer kompletten Weitervermietung berechnen wir dann lediglich Ihre Anzahlung zur Deckung unserer Mehrkosten und Aufwendungen. In diesem Zusammenhang wird der Abschluß einer Mietrücktrittversicherung dringend empfohlen (z.B. Europäische Reiseversicherung, München). Sollte der Vermieter aus übergeordneten Gründen gezwungen sein, vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet dies keinen Regreßanspruch.
13. Broschüre und Informationsmaterial
Die übersandte Broschüre und Informationsmaterial entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Irrtümer und nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten. Mündliche Zusagen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
14.Paß-, Visa-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.
15.Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen oder Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eventuell entstehende Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen des Mietvertrages und dieser Bedingungen zu schließen. Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennt der/die Mieter diese Mietbedingungen an. Sollte eine dieser Mietbedingungen Kraft Gesetzes unwirksam sein oder werden, so ist/sind sie durch sinnentsprechende zu ersetzen bzw. werden die übrigen dadurch nicht berührt.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Cape Coral/Ft. Myers, USA vereinbart. Sofern der Vermieter schriftlich einwilligt, können eventuelle Streitigkeiten auch vor einem Gericht am Ort des Vermieters geklärt werden.
